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Unternehmensnachfolge
Wir sorgen für einen reibungslosen Übergang

Die Unternehmensnachfolge bedarf einer gründlichen Planung, bei der auch viele steuerlichen Fragen anstehen. Wir beraten Sie im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge und zeigen Ihnen unterschiedliche Übernahmemodelle auf. Zur Vorbereitung Ihrer Entscheidung prüfen wir die ertragssteuerlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge (steuerliche Aspekte des Todes wegen, vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauch, Stiftungen) und der Erbschafts- und Schenkungssteuer (steuerbare Vorgänge, Steuerverschonung des Betriebsvermögens und des Grundvermögens, Sondertatbestände, Steuerberechnung).

Wir berücksichtigen dabei die Besonderheiten bei Personen- und Kapitalgesellschaften im Bezug auf die Erbschaftsteuer und Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer sowie Ertrags- und Erbschaftsteuer bei internationaler Unternehmensnachfolge (Bewertung ausländischen Vermögens, Anwendung von Begünstigungsvorschriften und Vermeidung der Doppelbesteuerung, Gestaltungsmöglichkeiten der internationalen Unternehmensnachfolge).
Wir führen eine Unternehmensbewertung durch (Vereinfachtes Verfahren gemäß BewG, Bewertung nach IDW S1).

Damit Sie Ihre Übergabeziele formulieren können, unterstützen wir Sie hinsichtlich folgender Aspekte:

  • Auswahl des Nachfolgers,
  • Zahlungsmodalitäten und Prüfung der steuerlichen Auswirkungen unterschiedlicher Modelle der Kaufpreiszahlung,
  • Ggf. Prüfung der steuerlichen Auswirkungen von Schenkungen und Erbschaften,
  • Erstellung eines Übergabefahrplans (Eintrittszeitpunkt des Nachfolgers, künftige Rolle des Altinhabers, Austrittszeitpunkt des Altinhabers, Definition der Aufgaben und Kompetenzen des Nachfolgers und des Altinhabers),
  • Due Diligence Prüfung (sorgfältige Analyse des Unternehmens durch den Käufer) und Ermittlung des Unternehmenswertes.

Folgende Übergabemodelle werden dabei in den Blick genommen und bewertet:

  • Familiennachfolge: Bei der Familiennachfolge muss die Aufteilung zwischen den erbberechtigten Personen genau geregelt sein. Hierfür ist eine Bewertung der Erbgüter erforderlich, wobei die unterschiedlichen Risiken, z. B. eines Unternehmens, einer Immobilie, eines Aktienpakets oder eines ausgezahlten Vermögens, in die Bewertung Eingang finden müssen. Die steuerlich unterschiedliche Behandlung der Erbgüter ist ebenfalls zu berücksichtigen.
  • Nachfolge durch einen externen Dritten und Eigentum am Unternehmen: Fehlt ein geeigneter Familiennachfolger, soll aber das Unternehmen im Eigentum der Familie bleiben, kommen die Einsetzung einer Fremdgeschäftsführung oder die Verpachtung des Betriebs in Betracht.
  • Unternehmensverkauf: Für die Bestimmung des Kaufpreises ist eine Unternehmensbewertung notwendig. Der potenzielle Käufer wird sich von der Qualität des Unternehmens im Rahmen einer Due Diligence Prüfung überzeugen. Der Steuerberater berät bei der Auswahl des geeigneten Übergabemodells und kann als Moderator für Gespräche zwischen Altinhaber, Nachfolger, Familie, Führungskräften und Mitarbeitern hinzugezogen werden.

 

Sie haben Fragen zur Unternehmensnachfolge? Kontaktieren Sie uns.

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